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ZUR ENTWICKLUNG DES
COTTBUSER OSTSEES

Ausschuss für Bau und Verkehr Oktober 2020

Im Ausschuss für Bau und Verkehr am 14.10.2020 beantwortete der Ostseemanager Herr Korb alle Fragen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und GfC, die im Nachgang zum Sonderausschuss am 22.09.2020 der Verwaltung vorgelegt wurden. Es gab Fragen u.a. zu der Seeachse, der Seevorstadt, der Marketingstrategie, der Ostsee-Flutung und dem Energiekonzept Hafenquartier.

Alle Fragen und Antworten dazu finden Sie hier.

 

Des Weiteren wurde vom Fachbereich Stadtentwicklung die Vorlage der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Cottbus/Chóśebuz zu bebauten und unbebauten Grundstücken für den Bereich der zukünftigen Seevorstadt Cottbuser Ostsee anhand einer Präsentation vorgestellt.

Die Präsentation zur Vorkaufsrechtsatzung Seevorstadt können Sie hier einsehen.

Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich der zukünftigen Seevorstadt Cottbuser Ostsee wurde daraufhin von den Stadtverordneten der Stadt Cottbus/Chóśebuz in der Sitzung am 25.11.2020 beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung, die entsprechende Bekanntmachungsanordnung sowie ergänzende Dokumente können hier eingesehen werden.

Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz 

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03044 Cottbus

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Telefon: 0355 – 612 4144
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