Bereits im Mai 2018 hat die Stadt Cottbus/Chóśebuz für den Bereich entlang der ehemaligen Bahntrasse Cottbus-Guben, zwischen den Stadtteilen Sandow, Merzdorf und Dissenchen, die Grundlagen mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. O/25, 26/113 “Seeachse Cottbuser Ostsee“ für die Entwicklung der Seevorstadt gebildet. Mit ihrer Grundsatzposition zum Cottbuser Ostsee als Schwerpunktprojekt der künftigen Stadtentwicklung wurde der Bedeutung des Gesamtprojekts öffentlich Nachdruck verliehen.
Aufgrund des Bekanntwerdens von Flächenverkaufsabsichten und Grundstücksveränderungen innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs stellte sich die Notwendigkeit heraus, ein Sicherungs- und Handlungsinstrument im Bereich des privaten Grundstücksverkehrs einzuführen. Um eine geordnete, den Zielen der vorangegangenen Planungen (Masterplan, Potenzialanalyse, Entwicklungsstrategie) zuträgliche städtebauliche Entwicklung gewährleisten zu können, steht der Stadt Cottbus/Chóśebuz ein besonderes Vorkaufsrecht im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an unbebauten und bebauten Grundstücken zu.
In ihrer Sitzung am 25.11.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz die Vorkaufsrechtssatzung rechtsbindend beschlossen. Damit müssen privatwirtschaftliche Verkaufsabsichten von Grundstücken im Geltungsbereich „Seeachse Cottbuser Ostsee“ der Stadt Cottbus/Chóśebuz angezeigt werden, welche ein bevorzugtes Recht auf Erwerb der betreffenden Flächen hat. Erst bei Ablehnung des Grundstückskaufs durch die Stadt dürfen Dritte Erwerbsverhandlungen aufnehmen.
Alle wichtigen Dokumente und der Lageplan mit dem räumlichen Geltungsbereich der Satzung stehen auf der Stadtseite zum Download zur Verfügung.