
Baustart für den Radweg auf der Seeachse zum Ostsee
Für den dritten Bauabschnitt – den neuen Geh- und Radweg auf der Seeachse – wird derzeit das Baufeld freigemacht. Die nun folgenden Abbruch- und Entsorgungsarbeiten
Um die Transformation eines Tagebaus in einen See zu ermöglichen, ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens notwendig. Es dient dazu, den hochkomplexen Vorgang der Flutung vorzubereiten, Verantwortungen zu klären und die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt abzuwägen.
Aus einem internationalen Wettbewerb heraus weiterentwickelt und durch eine Zukunftswerkstatt qualifiziert, entstand 2006 der Masterplan Cottbuser Ostsee. Seitdem wurde dieser immer wieder durch Fortschreibungen an die aktuellen Bedarfe und Entwicklungen angepasst.
Die Transformationsprozesse des ehemaligen Tagebaus Cottbus-Nord in den Cottbuser Ostsee war auch ein Bestandteil der internationalen Bauausstellung (IBA) Fürst-Pückler-Land 2000-2010. Hier war der Ostsee eines von 30 Projektbausteinen.
Um insbesondere die touristische Ausrichtung des Sees weiter zu konkretisieren, wurde im Jahr 2016 eine Potenzialanalyse durchgeführt. Diese legte den Fokus verstärkt auf die Teilfunktionen Naherholung und Tourismus sowie infrastrukturelle Entwicklung des Sees.
Die im September 2020 fertiggestellte „Entwicklungsstrategie Cottbuser Ostsee“ stellt die Verknüpfung mit bisher erarbeiteten Konzepten und Untersuchungen dar, mit dem Ziel einer Gesamtstrategie die zur Entwicklung des Stadt-See-Umlandes beitragen soll. Insbesondere die Projektgebiete Seeachse, Stadthafen und Rundweg bilden räumliche und funktionale Schwerpunktorte.
Zentrales Ziel der Planungen ist es, die langfristige Stadtentwicklung positiv und proaktiv zu gestalten, indem das Zusammenwachsen der Stadt mit dem zukünftigen Cottbuser Ostsee gezielt gefördert wird.

Für den dritten Bauabschnitt – den neuen Geh- und Radweg auf der Seeachse – wird derzeit das Baufeld freigemacht. Die nun folgenden Abbruch- und Entsorgungsarbeiten

Im Rahmen der Nacht der kreativen Köpfe (NDKK) hatten Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Oktober die Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltung der Seeachse zu beteiligen. Ziel der

Mit dem heutigen Spatenstich startet die Stadt Cottbus/Chóśebuz den 3. Bauabschnitt der Seeachse. Sie wird künftig die Innenstadt mit dem Cottbuser Ostsee und dem entstehenden
Die zukünftige Seeachse verbindet die Cottbuser Innenstadt mit dem Cottbuser Ostsee. Der Geh- und Radweg erstreckt sich über eine Länge von 1,8 km und bietet mit einer Breite von 5 Metern ausreichend Platz für Fußgänger und Radfahrer.
Um den Weg nicht nur funktional, sondern auch einladend zu gestalten, werden drei Themeninseln integriert. Zusätzlich wird ein Kunstprojekt, welches bei einem Kunstwettbewerb ausgewählt wurde, den Weg bereichern und ihm eine besondere kulturelle Note verleihen.
Durch den versetzten Verlauf des Rad- und Gehweges entstehen entlang der Strecke sogenannte „Gleisinseln“, die als kleine Ruheoasen dienen sollen. Diese Unterbrechungen der geraden Wegeführung schaffen Aufenthaltsmöglichkeiten und lockern den Weg auf. Die Gestaltung der Inseln orientiert sich an der Form von Gleisführungen und fügt sich so gut in die Umgebung ein. Der Rad- und Gehweg führt beidseitig an diesen Themeninseln vorbei, was den Weg sowohl funktional als auch ansprechend gestaltet. Jede einzelne Insel wird sich einem Thema widmen.
Rund 600 Menschen haben sich im Rahmen der Nacht der kreativen Köpfe am 11.10.2025 an der Gestaltung der drei Themeninseln entlang der Achse an einer Bürgerbeteiligung beteiligt.
Als zentrales Segment der Entwicklung der Seevorstadt soll der geradlinige Raum „Seeachse“ den Brückenschlag zwischen Innenstadt und See schaffen und eine klare stadträumliche Ausrichtung der Stadt zum Wasser markieren. Ziel des begleitenden Kunstprojektes ist die Sichtbarmachung und künstlerische Inszenierung der geplanten Wegeverbindung „Radweg Seeachse“ zwischen Cottbuser Ostsee und Stadtgebiet.
Den Rahmen für das Kunstprojekt bildete ein nichtoffener Wettbewerb für lokale, nationale und internationale (polnische) Künstlerinnen und Künstler.
Aus 39 Vorschlägen durch Kunstverbände, Wettbewerbsbetreuung, Fördermittelgeber und Stadt reichten schließlich neun Kunstschaffende ihre Beiträge im November 2022 ein. Das Preisgericht für die Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge setzte sich aus vier Fachpreisrichter*innen und drei Sachpreisrichter*innen zusammen. In der Preisgerichtssitzung im Januar 2023 wurde aus den Entwürfen der Wettbewerbssieger ermittelt.
Die Arbeiten wurden nach folgenden Kriterien zur Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe beurteilt:
Nach ausführlich geführter vergleichender Diskussion der Arbeiten konnte sich der Entwurf „AUS DER SPUR“ als 1. Rang durchsetzen. Das Siegerprojekt soll 2023/2024 realisiert werden. Die Verteilung der weiteren Preise gliedert sich wie folgt: 2. Preis: „hybride“; 3. Preis: „Schräge Gemeinschaft“; Anerkennung: „AUFTAKT“.
Das Kunstprojekt erhält eine 100 Prozent-Zuwendung aus dem Bundeshaushalt im Rahmen der Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs 2021-2023 (Sofortprogramm).
Der Bau des getrennten Geh- und Radwegs wird zu 100 Prozent durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität im Rahmen der Förderrichtlinie für innovative Radverkehrsprojekte finanziert. Die Gesamtkosten liegen bei rund 4,13 Millionen Euro.
Alle Informationen zu den vier Bauabschnitten der Seeachse finden Sie auf der Stadtentwicklungsseite von Cottbus:
www.cottbus-stadtentwicklung.de/seeachse/
Für die Cottbuserinnen und Cottbuser entwickelt sich zwischen der Innenstadt und dem Ufer des künftigen Cottbuser Ostsees in den kommenden Jahrzehnten ein völlig neues Stadtquartier in Wassernähe. In einer weiteren Stadtumbauphase wird dafür ein großes altindustrielles Gewerbegebiet bis ca. 2035 umgenutzt und aufgewertet. Die „Seevorstadt“ lässt die Stadt Cottbus/Chóśebuz und das zukünftige Gewässer zusammenwachsen und setzt unter den Aspekten der CO2-Neutralität und Klimagerechtigkeit neue Impulse für die Stadt- und Wirtschaftsentwicklung.
Die Einzigartigkeit des Gesamtkonzepts „Cottbuser Ostsee“ wird sich auch in der Entwicklung der Seevorstadt wiederspiegeln. Als Reallabor der Energiewende soll das neue ca. 300 ha große Stadtquartier aktuelle Fragen der Stadtentwicklung praxisorientiert und forschungsbegleitend beantworten. Das Fundament des Modellvorhabens bilden drei Leitthemen: Erholen und Erleben; Innovation und Erfindergeist & Nachhaltige Stadtentwicklung.

Im Jahr 2018 beauftragte die Stadt Cottbus/Chóśebuz die „ICL Ingenieur Consult GmbH“ mit der Erarbeitung einer „Entwicklungsstrategie Cottbuser Ostsee“. Damit erfolgte ein erster wesentlicher Bestandteil für eine planerische Konkretisierung des Stadtquartiers. Die Kernaufgabe lag in der Verknüpfung der vorliegenden Konzepte und Untersuchungen (u.a. INSEK, STUB, Leitbild, Masterplan) zu einer Gesamtstrategie für die Entwicklung der relevanten Bereiche „Stadt, See und Umland“. Als informelles Planungsinstrument wurden Vorgaben und Zielsetzungen für die künftige Entwicklung des Betrachtungsraumes zwischen Stadtzentrum und Cottbuser Ostsee dargestellt.
Die Strategie dient diesbezüglich als Orientierungsrahmen für die räumliche und funktionale Organisation sowie als Grundlage der weiteren Planung. Im Wesentlichen setzt sich das Teilkonzept mit den Chancen der Stadt bezüglich ihrer Lage zum Cottbuser Ostsee auseinander.
Im Ergebnis der Entwicklungsstrategie Cottbuser Ostsee wurden mögliche Initialbereiche festgehalten, die einen hohen Nutzen für eine nachhaltige Stadtentwicklung im Betrachtungsbereich darstellen (siehe Abbildung). Diese umfassen Teilprojekte mit unterschiedlichen thematischen Ausrichtungen, die in mehreren Stufen realisiert werden können. Zu den sechs Bereichen gehören:
In einer ersten Stufe sollen bis ins Jahr 2025 sämtliche vorbereitenden Maßnahmen erfolgen. Als zentraler Ausgangspunkt ist der Bau der Seeachse zu betrachten, von der aus sich die Seevorstadt ausdehnend entwickeln soll. In der zweiten Stufe, die bis 2030 abgeschlossen sein soll, erreicht die Seeachse ihre volle Funktionsfähigkeit und dient als bindendes Element zwischen der Kernstadt und dem Hafen am Cottbuser Ostsee.In der dritten Stufe, die über das Jahr 2030 hinausgeht, erfolgt eine stetige Verdichtung des neuen Stadtquartiers.
Die Entwicklungsstrategie (Stand September 2020) sowie weitere Dokumente finden Sie hier.

Auf Grundlage der Entwicklungsstrategie Cottbuser Ostsee wurde 2020 das Büro „Nagler & Dieck Architekten und Stadtplaner“ damit beauftragt, ein räumliches Leitbild zu erstellen. Dieses konkretisiert den zuvor gesteckten Rahmen in ersten städtebaulichen und freiraumplanerischen Strukturen. Im Grundsatz beschreiben räumliche Leitbilder gesetzte strategische Ziele und Vorhaben detaillierter und nehmen Bezug zu gültigen städtebaulichen und stadtplanerischen Leitbildern.
Diese verfolgen das Ziel, die Stadt im Sinne einer möglichst nachhaltigen Entwicklung zu prägen. Zu den Zielen, die auch in der Seevorstadt Berücksichtigung finden sollen, gehören:
Mithilfe des räumlichen Leitbilds sollen unterschiedliche Quartierstypen in der Seevorstadt verortet werden, die den Zielen der Stadtentwicklung zuträglich sind. Der Grad der Verdichtung soll dabei mit steigender Entfernung von der Seeachse abnehmen, sodass ein stufenloser Übergang vom Urbanen zu den dörfischen Bereichen in Merzdorf und Dissenchen möglich wird.
Das Räumliche Leitbild (Stand Januar 2021) sowie weitere Dokumente finden Sie hier.

Die Ergebnisse des räumlichen Leitbilds stellen eine weitere Planungsgrundlage für die Entwicklung der Seevorstadt dar. In einem internen Arbeitsprozess wurden die Erkenntnisse durch den Fachbereich Stadtentwicklung abgeleitet und die Vorstufe zum Rahmenplan erstellt. Diese enthält bereits übergeordnete Maßnahmen, die in den kommenden Jahren priorisiert und konkretisiert werden sollen. Diese beschreiben sowohl die Art der Bebauung als auch die geplante Erscheinung des Ortsbildes sowie der Grün-, Frei- und Verkehrsflächen. Darüber hinaus werden bereits konkrete Stellen für den Grunderwerb und den Abbruch störenden Gewerbes verortet.
Die Vorstufe zum Rahmenplan (Stand Dezember 2020) sowie weitere Dokumente finden Sie hier.

Auf Basis dieser festgelegten Rahmenbedingungen entstand eine erste Qualifizierung des Rahmenplans. Der erste Entwurf des städtebaulichen Rahmenplans Seevorstadt sieht das Ziel, ein klimagerechtes, gemischt-genutztes und lebendiges sowie urbanes Stadtquartier zwischen der Cottbuser Innenstadt und dem künftigen Ostsee mit eigenständiger Identität zu schaffen. Dieser wurde bereits den Stadtverordneten, Anwohnern, Eigentümern und interessierten Besuchern vorgestellt, auch in Form eines Quartiersspaziergangs auf der Seeachse.
Mit dem städtebaulichen Rahmenplan soll eine ausreichend gegenständliche Handlungsgrundlage für die weitere Planung des Stadtumbauprozesses entstehen.
Eine ausführliche Präsentation zum Rahmenplan mit Erläuterungen zur Leitidee, den Entwicklungsstufen, Mobilität, Nutzungsverteilung, Freiraum, Klimaresilienz bis hin zur Quartiersentwicklung kann hier angeschaut und heruntergeladen oder über diese Galerieansichten eingesehen werden:
Außerdem stehen hier Dokumente zum Rahmenplan, wie eine Maßnahmenliste, die Beschlussvorlage und weiteres zur Verfügung.
Die Entwicklungsstrategie Cottbuser Ostsee verknüpft verschiedene Planungsgrundlagen zu einer Gesamtkonzeption der relevanten Bereiche „Stadt, See und Umland“. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie ist die Verknüpfung der Stadt mit dem Wasser.
Für eine Inwertsetzung sowie der Schaffung von Synergieeffekten bezüglich des Wachstumsraums und der touristischen Infrastruktur, wird die Aufwertung der Seevorstadt durch die Anlage einer „Kanallandschaft“ angestrebt. Diese verfolgt das Ziel das Wasser in die Seevorstadt zu holen, um einerseits eine Verbindung zwischen dem Ostsee und der Spree herzustellen und andererseits eine klimaangepasste, attraktive Landschaft mit Wasserbecken und künstlichen Kanälen entlang der Seeachse zu realisieren.
Für grundlegende Aussagen zu einer planerischen Ausgestaltung sowie der technisch-rechtlichen Realisierbarkeit wurde 2019 durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz die „Machbarkeitsstudie Kanallandschaft“ beauftragt.
Bereits im Mai 2018 hat die Stadt Cottbus/Chóśebuz für den Bereich entlang der ehemaligen Bahntrasse Cottbus-Guben, zwischen den Stadtteilen Sandow, Merzdorf und Dissenchen, die Grundlagen mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. O/25, 26/113 „Seeachse Cottbuser Ostsee“ für die Entwicklung der Seevorstadt gebildet. Mit ihrer Grundsatzposition zum Cottbuser Ostsee als Schwerpunktprojekt der künftigen Stadtentwicklung wurde der Bedeutung des Gesamtprojekts öffentlich Nachdruck verliehen.
Aufgrund des Bekanntwerdens von Flächenverkaufsabsichten und Grundstücksveränderungen innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs stellte sich die Notwendigkeit heraus, ein Sicherungs- und Handlungsinstrument im Bereich des privaten Grundstücksverkehrs einzuführen. Um eine geordnete, den Zielen der vorangegangenen Planungen (Masterplan, Potenzialanalyse, Entwicklungsstrategie) zuträgliche städtebauliche Entwicklung gewährleisten zu können, steht der Stadt Cottbus/Chóśebuz ein besonderes Vorkaufsrecht im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an unbebauten und bebauten Grundstücken zu.
In ihrer Sitzung am 25.11.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz die Vorkaufsrechtssatzung rechtsbindend beschlossen. Damit müssen privatwirtschaftliche Verkaufsabsichten von Grundstücken im Geltungsbereich „Seeachse Cottbuser Ostsee“ der Stadt Cottbus/Chóśebuz angezeigt werden, welche ein bevorzugtes Recht auf Erwerb der betreffenden Flächen hat. Erst bei Ablehnung des Grundstückskaufs durch die Stadt dürfen Dritte Erwerbsverhandlungen aufnehmen.
Das Hafenquartier am Cottbuser Ostsee soll als urbaner Ort u. a. mit Gewerbe-, Dienstleistungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Wohnen/Ferienwohnen gestaltet werden. Mit dem Quartier wird ein neuer städtischer Bezugspunkt für die Entwicklung des urbanen Raumes zwischen der Innenstadt und dem See geschaffen.
Das Quartier steht beispielhaft für eine innovative Entwicklung der Bergfolgelandschaft und trägt gleichzeitig zur Unterstützung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Cottbus/Chóśebuz bei.
Bei den Planungen wurde daher ein besonderer Schwerpunkt auf die Umsetzung von nachhaltigen, klimaschützenden und energieeffizienten Versorgungskonzepten gelegt.
Als Bindeglied zwischen Stadt und See soll das Quartier mit dem Stadthafen zukunftsweisend und nachhaltig gestaltet werden. Der auf diesem Wege geschaffene neue Stadtteil soll Modell für andere Bergbaufolgelandschaften sowie Strukturwandelregionen stehen und kann der Stadt Cottbus/Chóśebuz gleichwohl als „Aushängeschild“ dienen.

Der intensive Planungs- und Beteiligungsprozess mit den unterschiedlichen Interessenträgern sowie der Öffentlichkeit soll fortgesetzt und projektbezogen intensiviert werden. In diesem Zusammenhang wurde durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im Jahr 2017 ein nichtoffener städtebaulich-landschaftsgestalterischer Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zum Hafenquartier ausgelobt.
Im Zuge des Wettbewerbs wurden die Entwürfe des Büros „Fehlig Moshfeghi Architekten BDA“ aus Hamburg mit dem ersten Preis ausgezeichnet. Aufgrund des wertvollen Beitrags, der eine qualitätsvolle Entwicklung des Gesamtkonzepts über den gesamten Entwicklungszeitraum gewährleistet, erhielt das Architekturbüro den Auftrag für die weitere Qualifizierung und Konkretisierung der städtebaulich-landschaftsgestalterischen Planung.

Seit September 2020 liegen die Endfassung des städtebaulichen Entwurfs sowie das Mobilitäts- und Energieversorgungskonzept vor. Neben einer Detaillierung der städtebaulichen und architektonischen Strukturen wurde sowohl Augenmerk auf die Gestaltung der Frei- und Grünräume als auch auf die Gestaltung einer innovativen, zukunftsgewandten Marina gelegt.
Begleitend wurde durch die BTU Cottbus-Senftenberg (Fachgebiet Stadttechnik, Prof. Dr.-Ing. Matthias Koziol) eine verkehrstechnische und energetische Konzeption entwickelt, in welcher unterschiedliche Varianten und Potenziale zur Erreichung der angestrebten Umwelt-und Nachhaltigkeitsziele für das neue Stadtquartier untersucht wurden. In Anbetracht der Charakterisierung als Pilotprojekt mit zukunftsweisendem Modellcharakter für andere Strukturwandelregionen wurde u.a. die Möglichkeit zur Entwicklung des Hafenquartiers als CO2-neutralen Stadtteil dargestellt.
Für die Weiterentwicklung des städtebaulich-landschaftsgestalterischen Entwurfs zu einer integrierten Gesamtkonzeption bildete sich ein Planungskollektiv aus dem beauftragten Architekturbüro „Fehlig Moshfegi Architekten BDA“, dem „gartenlabor brunslandschaftsarchitektur“ sowie der „Deutsche Marina Consult“. Die Ergebnisse bilden eine umfassende Grundlage für die weitere Planung des Hafenquartiers und berücksichtigen vielfältige Aspekte für ein nachhaltiges Planen und Bauen.

Auf Grundlage des städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwurfs wird ein Bebauungsplan (B-Plan) aufgestellt. Zunächst erfolgt für den B-Pan ein Vorentwurf. In Abhängigkeit vom Flutungsfortschritt des Cottbuser Ostsees soll auf Basis des Bebauungsplans, ein Investorenwettbewerb stattfinden. Ziel ist es, die 9 zur Verfügung stehenden und mit unterschiedlichen Ausrichtungen vorgesehen Baufelder an die erfolgversprechendsten und plausibelsten Entwicklungskonzepte zu vergeben. Eine der Voraussetzungen für einen Zuschlag ist die Einhaltung der im Gestaltungshandbuch fixierten Maßgaben. Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Hafenquartier in höchster städtebaulicher und freiräumlicher Qualität errichtet wird und gleichermaßen die gesetzten Nachhaltigkeitsziele Berücksichtigung finden.
Der zukünftige Cottbuser Ostsee soll zu einem wichtigen Naherholungsziel für die gesamte Region werden. Wesentlicher Bestandteil für Freizeit, Entspannung und Regeneration ist das Erlebbarmachen von Wasser und Natur. In diesem Zusammenhang sollen am Ostsee fünf Strände entstehen, die in ihrem Angebot und ihrer Ausprägung unterschiedlichste Interessengruppen ansprechen sollen.
Die fünf Strände, die sich um den gesamten Cottbuser Ostsee verteilen, sollen vielfältige, multicodierte, jeweils eigenständig charakterisierte Natur- und Erholungsbereiche aufweisen, welche den Tourismus, die Naherholung und das Naturerleben mit einem attraktiven Sport- und Freizeitangebot verknüpfen.
Mit der Grundlagenermittlung, Vorplanung in drei Varianten und Entwurfsplanung der Vorzugsvariante für den Hauptstrand am Cottbuser Ostsee ist die ARGE IPP Hydro Consult Cottbus und atelier 8 landschaftsarchitektur Berlin beauftragt. Die Arbeitsgemeinschaft ist ebenfalls mit der Planung und Gesamtkonzeption des Rundweges betraut, wodurch eine integrative Bearbeitung beider Teilbereiche möglich wird. Ziel ist die Entwicklung eines städtisch-urbanen Strands in Nähe des modernen Hafenquartiers mit vielfältigen Angeboten für Gäste und Einheimische.

Mit der Freiraumplanung sowie der verkehrstechnischen und stadttechnischen Erschließung der Nebenstrände wurde die ARGE Belvedere und Gehrke Landschaftsarchitekten aus Berlin beauftragt. Auf Grundlage des Masterplans sowie vorangegangener Analysen und Strategien werden Konzeptionen für den Naturstrand Südspitze, den Merzdorfer Strand, den Willmersdorfer Strand sowie den Bärenbrücker Strand erarbeitet.
Im ersten Schritt erfolgte die Grundlagenermittlung sowie die Erarbeitung eines Gestaltungskonzeptes mit je zwei Varianten pro Strand. Dieses Konzept wurde im Rahmen des Ausschusses für Bau und Verkehr im Juni 2023 vorgestellt und die Grundzüge der Gestaltung der einzelnen Strände sowie die verkehrs- und stadttechnische Erschließung erläutert. Die breite Beteiligung und kollektive Erarbeitung der Planungen mit den betroffenen Gemeinden, Interessensgemeinschaften, Gremien und Behörden ist dabei ein wesentlicher Bestandteil im Arbeitsprozess.

Abbildung: Übersicht der Nebenstrände (Quelle: Bau- u. Verkehrsausschuss 14.06.2023)
Beim Naturstrand Südspitze handelt es sich um den kleinsten Strand am Cottbuser Ostsee, der zudem nicht in der Nähe von Ortslagen gelegen ist. Im Vordergrund steht hier die Schaffung eines Strands mit Naturcharakter. In diesem Zusammenhang soll an dieser Stelle ein FFK-Strand entstehen, der auch Bereiche vorsieht, die für Hunde freigegeben sind. Zur Förderung der Biodiversität ist zudem die Anlegung eines „Klimabäumeparks“ in Zusammenarbeit mit der Branitzer Baumuniversität vorgesehen. Demnach soll der Baumbestand um Gewächse ergänzt werden, die auch mit zunehmender Hitze und Trockenheit zurecht kommen. Die Erschließung des Strands, der für maximal 700 Personen ausgelegt sein soll, erfolgt ausschließlich über den Rundweg. Parkmöglichkeiten für den motorisierten Individualverkehr sind nicht vorgesehen.


Abbildungen: Naturstrand Südspitze Konzept und Visualisierung (Quelle: Bau- u. Verkehrsausschuss 14.06.2023)
Der Merzdorfer Strand befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Hafenquartier und dient mit einer Kapazität von bis zu 2.600 Personen als Neben- bzw. Ausweichstrand für den Hauptstrand. Die Gestaltung des Strandes soll an charakteristische Ostsee-Küsten mit langen Strandlinien, parallelen Uferböschungen und hochstämmigen Waldkiefern erinnern. Neben einem Sportstrand sowie einer Spiel- und Liegewiese ist ein zentraler Aussichtsplatz mit Landmarke vorgesehen und auch ein Badesteg soll integriert werden. Zielgruppe für diesen Bereich sind vorwiegend Badegäste aus dem lokalen Umfeld mit in der Regel kürzerer Verweildauer. Die Anreise soll vorwiegend unmotorisiert über den Rundweg erfolgen, da keine separaten Parkplätze vorgesehen sind.


Abbildungen: Strand Merzdorf Konzept und Visualisierung (Quelle: Bau- u. Verkehrsausschuss 14.06.2023)
Der Willmersdorfer Strand ist verbunden mit der ehemaligen Ortslage Lakoma, der als ,,Erinnerungsort“ an die durch den Tagebau zurückgebauten Orte ausgeführt werden soll. Die geschichtliche Entwicklung von Lakoma und Willmersdorf soll demnach Ausgangspunkt für die Gestaltung des Strandes und der angrenzenden Bereiche sein. Obstbäume, Wiesen und Wildfruchthecken sollen charakteristische Merkmale sein, die auf die sorbische Bedeutung des Wortes „łakomy“ – „schmackhaft“ zurückführen. Zusammen bildet der Bereich den zentralen Knotenpunkt am See für Radfahrende vom Seerundweg zu (über)regionalen Radwegen bzw. umgekehrt. Er dient als Präsentations- und Ausflugsstandort für schwimmende Architektur am See und soll zudem Sport- und Spielflächen integrieren. Zielgruppe sind in erster Linie Tages- sowie Badegäste aus dem lokalen Umfeld.


Abbildungen: Strand Willmersdorf Konzept und Visualisierung (Quelle: Bau- u. Verkehrsausschuss 14.06.2023)
Die Bärenbrücker Bucht liegt im nordöstlichen Uferbereich des Cottbuser Ostsees und ist mit ausreichendem Abstand zu den Ortslagen prädestiniert für Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt auf Wassersport und Musikevents. Als Aktiv- bzw. Surfstrand sollen hier Wind- und Kitesurfangebote zu finden sein und auch großzügige Sport- und Spielflächen integriert werden. Dabei ist die Erhaltung und Entwicklung des natürlichen Charakters aus karger Vegetation mit Kiefern und Trockenrasenflächen im Zusammenhang mit langen Sandstränden als Reminiszenz an die „echte“ Ostsee vorgesehen. Zielgruppe ist ein tendenziell jüngeres Publikum. Entsprechend sind ein Beachvolleyballfeld, eine Zeltwiese sowie Wohnmobilstellplätze vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über den Rundweg sowie über die L473 zur B97 für den motorisierten Individualverkehr. In diesem Zusammenhang sollen vor Ort ungefähr 250 Stellflächen entstehen.


Abbildungen: Strand Bärenbrücker Bucht Konzept und Visualisierung (Quelle: Bau- u. Verkehrsausschuss 14.06.2023)
Neben der Schaffung eines attraktiven Naherholungsgebietes wird angestrebt, insbesondere das Umfeld des Sees zu einem gestalterischen Impulsgeber zu entwickeln.
Vor diesem Hintergrund soll ein ca. 27 km langer Rundweg als erstes Initialprojekt den entstehenden See umschließen.
Ziel ist dabei die Integration der vielfältigen städtebaulichen und touristischen Schlüsselprojekte der Stadt Cottbus/Chóśebuz und der Anrainergemeinden sowie das Erlebbarmachen der Geschichte und Kultur rund um den ehemaligen Tagebau Cottbus-Nord. Der Planungsprozess wird voraussichtlich bis ins vierte Quartal 2023 in Anspruch nehmen. Die Fertigstellung ist für 2027 vorgesehen.
Erlebbarmachen der Ortsgeschichte
Unter dem Begriff der „Zeitschichten“ soll die Geschichte entlang des Rundwegs sichtbar gemacht werden. In diesem Zusammenhang soll auf ehemalige Ortschaften und Straßen sowie auf die ehemalige Bahnlinie nach Guben hingewiesen und deren Historie erzählt werden. Besonders geschichtsträchtige Orte sollen interaktive Stationen bekommen, an denen dem nicht mehr Sichtbaren erinnert wird. Dadurch sollen dem Rundweg neben sportlichen und naturerlebnisnahen Aktivitäten auch kulturhistorische Aspekte zuteilwerden, sodass die Geschichte des Gebietes auch zukünftigen Generationen in Erinnerung bleibt.
Vielfalt der Orte und Stationen
Neben den bereits im Rahmen des Masterplans festgelegten Stationen sollen ergänzende Rast- und Aussichtspunkte am Rundweg angelegt werden. Dabei sollen thematische Akzente mit unterschiedlichen Angeboten gesetzt werden, um den Rundweg zu einem spannenden Entdeckungspfad auszugestalten. Durch unterschiedliche Bepflanzung können zudem verschiedene Erlebnisräume entstehen. Vorgeschlagen werden beispielsweise Bäume mit Herbstfärbung auf der Westseite und Frühjahrsblüher wie Kirschen auf der Ostseite des Sees.
Sport und Bewegung
Wesentliche Zielsetzung ist, dass der Rundweg möglichst vielen Ansprüchen und Bedarfen gerecht wird. Die Bedürfnisse von Radfahrern, Skatern, Wanderern und Läufern sollen demnach gleichermaßen berücksichtigt werden. Um dies zu gewährleisten, wird die Organisation des Neben- und Miteinanders verschiedenster Nutzergruppen eine entscheidende Rolle spielen. In höher frequentierten Bereichen soll dies durch die Ausgestaltung getrennter Belagsflächen erfolgen. In diesem Zusammenhang wird auch genug Raum für das Austragen spezifischer Sportveranstaltungen Berücksichtigung finden.
Für die Gesamtkonzeption und Planung des Rundwegs am zukünftigen Ostsee wird die Stadt Cottbus/Chóśebuz mit 1,6 Mio. Euro aus der Strukturwandelförderungen des Bundes unterstützt, die eine umfassende Beteiligung vorsieht. Mit der Erarbeitung der Planung wurde die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) aus IPP Hydro Consult GmbH Cottbus und atelier 8 landschaftsarchitektur Berlin beauftragt. Das naturschutzfachliche Gesamtkonzept wird durch die Büros Fugmann Janotta und Partner mbB und Ökoplan Institut für ökologische Planungshilfe erarbeitet. Der integrierte Planungsprozess wird voraussichtlich bis 2023 durchgeführt.
Planungsverlauf:
Im Jahr 1995 war die Stadt Cottbus/Chóśebuz Austragungsort der ersten Bundesgartenschau (BuGa) in den neuen Bundesländern. Mit über 2,4 Millionen Gästen konnten die nachwendlichen Entwicklungsschübe sowie die Transformation vom Kohlerevier zu einer blühenden Landschaft einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden.
Bereits 38 Jahre später möchte die Stadt Cottbus/Chóśebuz erneut Ausrichterin der Bundesgartenschau werden. Die „BuGa 2033“ soll dabei unter dem Blickwinkel einer Region im Wandel sowie einer nachhaltigen Stadtentwicklung stehen.
Die Bundesgartenschau ist eine saisonale Dauerveranstaltung zum Gartenbau und der Landschaftsarchitektur, die im Zweijahresturnus in ausgewählten Städten der Bundesrepublik Deutschland ausgetragen wird. In der Regel erfolgen im Rahmen einer Bundesgartenschau umfangreiche Freiraumgestaltungen sowie die Schaffung biodiverser grün-blauer Infrastruktur, welche für den Ausstellungszeitraum als Touristenmagneten fungieren. Nach Austragung der Veranstaltung soll der ins Stadtbild integrierte Grünraum einen nachhaltig lebenswerten Aufenthaltsraum für die Stadtbewohner darstellen.
Die Geschichte der BuGa geht bis auf öffentliche Pflanzenschauen im 19. Jahrhundert zurück. In ihrer heutigen, stadtentwicklungsfördernden Form wird sie seit 1951 regelmäßig ausgetragen. Die gesteckten Aufgaben und Oberziele haben sich in den vergangenen 70 Jahren kaum verändert. Diese betreffen unter anderem die Schaffung von Stadtparks, die Wohnumfeld-Begrünung, Renaturierungsmaßnahmen, die Wiedernutzbarmachung ehemaliger Industrie- und Militärflächen, die Reorganisation von Verkehrsanlagen, die Rekonstruktion von Gärten und Naturdenkmalen, den Bau von Sport-, Freizeit- und Tourismusinfrastruktur, die Flächenentsiegelung sowie die Realisierung regionaler Entwicklungsszenarien.

Im Jahr 1995 trug Cottbus/Chóśebuz die 23. Bundesgartenschau aus und nutzte die Chance sich überregional einen Namen als Stadt zu machen, welcher der Wandel von der „DDR-Betonmetropole“ zu einer jungen, grünen Kulturgroßstadt gelingt. Hauptbestandteil der damaligen Maßnahmen war die Neuanlage des Spreeauenparks, der die Lücke zwischen Wohnbebauung im Stadtteil Sandow und der Pückler‘schen Kulturlandschaft in und um Branitz Schloss. Darüber hinaus wurden die Erfolge des Strukturwandels, wie die Gründung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus als Wissenschaftsstandort sowie die umfangreiche Innenstadtsanierung, publikumswirksam sichtbar gemacht.

Mit dem bevorstehenden Ausstieg aus dem Kohlebergbau befindet sich die Stadt Cottbus/Chóśebuz aktuell inmitten eines weiteren Strukturwandels. Eines der Kernprojekte der kommenden zwei Jahrzehnte ist die Konversion des ehemaligen „Braunkohletagebaus Cottbus-Nord“ zum größten künstlichen See Deutschlands – dem „Cottbuser Ostsee“. Neben zentralen Themen, wie der Verbindung von alten und neuen Kulturlandschaften, einer klimagerechten Stadtentwicklung, der „Smart-City-Digitalisierungsstrategie“ sowie neuer, innovativer Mobilitätskonzepte, nimmt der Ostsee die Bedeutung eines Projekts mit überregionaler Signalwirkung ein. Aufgrund der enormen bereits zurückliegenden wie auch noch folgenden Entwicklungen wird eine erneute Austragung der Bundesgartenschau im Jahr 2033 angestrebt, um Cottbus/Chóśebuz als Modellstadt im Strukturwandel zu präsentieren.

Zur Unterstützung und fachlichen Untermauerung einer formalen Bewerbung durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz befindet sich seit Mitte 2020 eine Machbarkeitsstudie in Bearbeitung. Für diese konzeptionelle Untersuchung wurde eine Arbeitsgemeinschaft, unter Führung des Büros SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH aus Berlin, beauftragt. Es sollen die sich aus einer Vielzahl an Workshops ergebenen Ergebnisse vorliegen, sodass eine formale Bewerbung mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgen kann.
Die Inhalte der Machbarkeitsstudie betreffen im Grundsatz die folgenden Positionen, die in der weiteren Bearbeitung u.U. angepasst und konkretisiert werden:
Potenziale bzw. Ausrichtung der BuGa sowie der künftigen Stadtentwicklung
Räumliche Verortung des BuGa-Geländes
Themen für die BuGa – regionaler Bezug
Verknüpfung alter und neuer Kulturräume
Forum Lausitz
(über)-regionaler Kontext
Eine Präsentation zum Arbeitsstand der Machbarkeitsstudie vom 15.11.2021 sowie einen Mitschnitt aus einem Livestream dazu finden Sie auf https://cottbus-stadtentwicklung.de/wanderausstellung-2/.
Beim Masterplan handelt es sich um ein offenes, informelles Planungs- und Managementinstrument mit Empfehlungscharakter für alle am Planungsprozess beteiligten Akteure.
2006 haben alle vier stimmberechtigten Gemeinden des Inselrates den Masterplan mit wortgleichen Beschlusstexten in ihren kommunalen Gremien als langfristige Arbeitsleitlinie verabschiedet.
Der Masterplan „Cottbuser Ostsee“ entstand nach dem internationalen Wettbewerb 2000/2001 im Zusammenwirken der Büros von Erst- und Zweitplatzierten. In einem Werkstattverfahren wurden die strukturellen Ideen und Gestaltungsansätze für die Bergbaufolgelandschaft unmittelbar um das künftige Seeufer herum in einen konzeptionellen Plan vereinigt.

Nach 7 Jahren wurde der Masterplan ein erstes Mal an neue Erkenntnisse angepasst.
Mit den Ergebnissen aus der Potenzialanalyse zum Cottbuser Ostsee 2016 erfolgte die 2. Fortschreibung.
Im Dezember 2021 wurde zum 3. Mal der Masterplan fortgeschrieben sowie beschlossen.
Durch das Voranschreiten der Teilprojekte, neu hinzugekommene Projekte und die Neuausrichtung auf die Herausforderungen des Strukturwandels waren Anpassungen am Plan erforderlich. Der aktuelle Masterplan wurde technisch neu aufgearbeitet und grafisch überarbeitet, die Flächendarstellungen genauer dargestellt, der Kartenausschnitt vergrößert und die Teilprojekte ergänzt und fortgeschrieben.
Notwendige Änderungen und Anpassungen sollen in einer potenziellen 4. Fortschreibung wahrscheinlich im Jahr 2026 erfolgen.
Weitere Informationen zu der 3. Fortschreibung des Masterplans können hier angeschaut und heruntergeladen werden:
Die interaktive Karte der 3. Fortschreibung findet Einzug in das Geoportal der Stadt und ist auch hier abrufbar.

Seit dem Jahr 2006 existiert für Cottbus/Chóśebuz und die weiteren Anrainergemeinden des Sees eine gemeinsam genutzte Plangrundlage für die Entwicklung des zukünftigen Cottbuser Ostsees – der Masterplan. Diese Grundlage bildet die vorgesehenen Entwicklungen am und um den See, jedoch nur in groben Grundzügen ab. Aus diesem Grund wurde beschlossen, aufbauend auf dem Masterplan, eine Potenzialanalyse hinsichtlich der zu erwartenden freizeitorientierten Naherholung sowie der touristischen und verkehrlichen Entwicklung zu erarbeiten. Im September 2016 haben die Stadtverordneten die Potenzialanalyse „Cottbuser Ostsee“ beschlossen.
Die Aufgabenstellung beinhaltete hierbei die Aussagen der 1. Fortschreibung des Masterplans kritisch zu prüfen, weiterzuentwickeln und zu konkretisieren. Die Erkenntnisse der Potenzialanalyse mündeten anschließend in der 2. Fortschreibung des Masterplans.
Für die Erarbeitung der Potenzialanalyse wurde ein integrierter Ansatz gewählt. So wurde u.a. eine Projektgruppe gebildet, die das ausführende Büro PROJECT M in der Bearbeitung mit ihrem Wissen unterstützte. Weiterhin erfolgten diverse Arbeitsgespräche mit den kommunalen Verwaltungsebenen und weiteren Beteiligten und Betroffenen.
Ziel der Potenzialanalyse war die Erarbeitung eines von allen Anrainern getragenen standortübergreifenden Leitbilds. Darüber hinaus galt es dem Spannungsfeld zwischen Vision und Machbarkeit zu begegnen.
Die zentralen Punkte der Potenzialanalyse für die Entwicklung des zukünftigen Sees sind das Leitbild und die Schlüsselprojekte. Sie bilden das Grundgerüst für den Aufbau einer tragfähigen Infra- und Angebotsstruktur.
Standortentwicklung:
Bei allen bisher getroffenen Festlegungen ist es aufgrund des immer noch langen Planungshorizonts (bis mindesten 2030) wichtig, eine ausreichende Flexibilität und genügend Spielräume für neue (nicht absehbare) Entwicklungen zu schaffen. Aus diesem Grund sind die in der Potenzialanalyse formulierten (und in den Masterplan übertragenen) Standortzuschnitte als Orientierungsgrößen zu verstehen, die in weiteren Planungsschritten zu konkretisieren sind.
In 34 Jahren des Bergbaus hat sich das Landschaftsbild im Bereich des Braunkohletagebaus Cottbus-Nord stark verändert.
Aus der Erscheinungs- und Nutzungsänderung der Landschaft resultiert, dass Grundstücke in ihrer Ursprungsform nicht mehr existent oder verwendbar sind.
Für die Nachnutzung dieser Flächen wird eine Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes entlang der Grenzen des zukünftigen Cottbuser Ostsees notwendig. Diese Anpassung erfolgt mittels eines „Flurbereinigungsverfahrens“, welches durch das Flurbereinigungsgesetz geregelt ist.
Unter dem Begriff der „Flurbereinigung“ wird die Zusammenlegung und Neuaufteilung von Grundstückseinheiten verstanden. Dabei werden meist kleine, zersplitterte oder auch ungünstig gelegene Einheiten zu größeren, gut nutzbaren Grundstücken zusammengefasst. Dadurch kann ein abgegrenzter Bereich, der z. B. durch historische Erbfolge und Grundstücksteilungen aber auch durch Nutzungsänderungen und Umwelteingriffe schwer erreichbar wurde, neugestaltet werden. Ziel ist es, den größtmöglichen Nutzen für alle Beteiligten, die Eigentümer und die Allgemeinheit zu erzielen.
Für die Durchführung der Flurbereinigung werden in Deutschland verschiedene Verfahren auf Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) angewendet. Die Verfahrensdurchführung beansprucht in der Regel mehrere Jahre, wobei sich die Durchführungsdauer der einzelnen Verfahrensarten stark voneinander unterscheidet. Dementsprechend ist die Wahl des für den Sachverhalt geeignetsten Verfahrens notwendig, um die gesetzten Ziele möglichst einfach, schnell und kostengünstig zu erreichen.
Im Fall des Flurbereinigungsverfahrens „Cottbuser Ostsee“ kommt das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG zum Tragen. Dieses wird angewendet, um Verbesserungen der Agrarsituation, der Dorf- und Ortsteilerneuerung, der Entwicklung von Gewässern sowie der Gestaltung des Landschaftsbildes zu ermöglichen. Im Vergleich zur Regelflurbereinigung ist das vereinfachte Verfahren in einer kürzeren Zeitspanne durchführbar, da es sich auf wesentliche Verfahrensziele innerhalb festgelegter Verfahrensgrenzen beschränkt.
Die durchschnittliche Dauer vereinfachter Flurbereinigungsverfahren liegt bei ca. 7 Jahren von der Anordnung bis zur Schlussfeststellung des Verfahrens.
Für den Zuständigkeitsbereich der Lausitzer Energie Bergbau AG (LEAG) wurde durch das Unternehmen am 04.11.216 ein Antrag auf Durchführung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens für einen 23,5 km² umfassenden Verfahrensbereich gestellt. Am 04.04.2017 fasste das Landesamtes für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau (LELF) den Anordnungsbeschluss zur Durchführung des Verfahrens. Die Ziele der Neuordnung konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Schaffung von Volleigentum, die Ausgestaltung wirtschaftlicherer Grundstücksformen, die Erschließung durch Wegeverbindungen sowie auf die Beseitigung von Investitionshemmnissen.
Für das Verfahren wird mit einer Dauer bis zum Jahr 2024 gerechnet.
Das Genehmigungsverfahren für den Cottbuser Ostsee ging 2018 in die erneute öffentliche Beteiligung. Für die Herstellung des Cottbuser Ostsees ist ein Planfeststellungsverfahren nach Wasserhaushaltgesetz erforderlich.
Nach der ersten Einreichung der Planunterlagen durch das Bergbauunternehmen Vattenfall im Jahre 2014 hatte die LEAG die zweite Überarbeitung (Tektur) beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg eingereicht.
Nach Prüfung durch das Landesbergamt als Genehmigungsbehörde wurde am 12.04.2019 der Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung des Cottbuser Ostsees mit den entsprechenden gesetzlichen Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt.
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