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ZUR ENTWICKLUNG DES
COTTBUSER OSTSEES

Genehmigungsverfahren für den Cottbuser Ostsee geht in die erneute öffentliche Beteiligung

Für die Herstellung des Cottbuser Ostsees ist ein Planfeststellungsverfahren nach Wasserhaushaltgesetz erforderlich.

Nach der ersten Einreichung der Planunterlagen durch das Bergbauunternehmen Vattenfall im Jahre 2014 hat nunmehr die LEAG die zweite Überarbeitung (Tektur) beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe eingereicht. Alle Antragsunterlagen sind auf den Seiten des Landesbergamtes einsehbar.

Die Unterlagen wurden zudem in der Stadtverwaltung Cottbus, in den Ämtern Peitz und Burg (Spreewald) sowie der Gemeinde Neuhausen/Spree in der Zeit vom 04.12.2017 bis einschließlich 12.01.2018 öffentlich ausgelegt.

Jeder, dessen Belange durch den Antrag berührt werden, konnte bis zum 26.01.2018 Einwendungen dazu erheben.

Nach Prüfung durch das Landesbergamt als Genehmigungsbehörde wird voraussichtlich ein Planfeststellungsbeschluss erteilt, der dann auch den Flutungsbeginn für den Ostsee festlegt.

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