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Planfeststellungsverfahren

Das Verwaltungsverfahren nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurde von der Bergbautreibenden in zwei Teilvorhaben bei der Bergbehörde des Landes Brandenburg, dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), beantragt.

Das Teilvorhaben 1 befasste sich mit der bergbaulichen Inanspruchnahme der Lakomaer Teiche und eines Abschnittes des Altlaufes Hammergraben. 1999 begannen die Arbeiten beauftragter Gutachter und Planer mit dem Scopingtermin. Der Planfeststellungsbeschluss zur Ersatzschaffung einer Teichgruppe an der Spree nördlich von Dissen zur fischereilichen Bewirtschaftung und zu Renaturierungsmaßnahmen im Spreeverlauf zwischen Cottbus-Döbbrick und Schmogrow wurde vom LBGR am 18.12.2006 gefasst. Am 27.07.2007 erhielt der Planfeststellungbeschluss eine Ergänzung. In den Jahren 2007-09 fand der Großteil der Umsetzungen der Maßnahmenpakete durch Vattenfall Europe Mining AG statt.

Das Teilvorhaben 2 befasst sich mit der Herstellung des neuen Gewässers mittels gesteuertem Grundwasserwiederanstieg und Flutung des Tagebaurestloches mit Oberflächenwasser. Der Scopingtermin fand im Dezember 2010 statt. Die Antragsunterlagen wurden mit vielen Begleitgutachten im 1. Quartal 2015 öffentlich ausgelegt und erhielten im 2. Quartal 2016 eine erste Tektur, welche ebenfalls offengelegt wurde. Zu beiden Unterlagen gab die Stadt Cottbus umfangreiche Stellungnahmen ab.

Am 01.11.2016 führte die Bergbehörde die Anhörung zu den Einwendungen und Anregungen durch. Hauptpunkte sind der künftige Einfluss des Seespiegels auf die zu erwartenden Grundwasserstände im Umfeld des neuen Gewässers sowie die Auswirkungen des Seeabflusses über den Schwarzen Graben auf die Vorflutgräben in Maust (Gemeinde Teichland). Durch die Thematiken Eisenhydroxidbildung und -transport bzw. Absetzen von Eisenhydroxidschlamm sowie die Entwicklung des Sulfatgehaltes der Spree ist in den Einwendungen auch ein großes Augenmerk auch auf die Gewässergüte des entstehenden Sees gelegt worden. Viele Träger öffentlicher Belange und Bürger erhoffen sich mit dem Verfahren eine Klärung und Festlegung zur möglichen speicherwirtschaftlichen Nutzung durch das Land Brandenburg.

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