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ZUR ENTWICKLUNG DES
COTTBUSER OSTSEES

Informationen zur Flurbereinigung

Die Katastereintragungen müssen nach der bergbaulichen Inanspruchnahme von 27 km² Landschaft den neuen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Dabei entstehen neue Flurstücke für die Eigentümer einer Teilnehmergemeinschaft anhand heute und künftig in der Örtlichkeit auffindbaren und nachvollziehbaren Grenzen, Marken und topografischen Merkmalen.

Zum Zuständigkeitsbereich der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) wurde am 24.09.2004 beginnend ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG für ein Gebiet von ca. 10,1 km² durchgeführt. Die Ausführungsanordnung des Landesamtes für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) Luckau vom 01.12.2015 wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Es wurden für die Stadt Cottbus Wegegrundstücke gebildet, die künftig Teil des See-Rundweges sein werden. In diesem Verfahren wurde auch die Stadt- und Kreisgrenze der Stadt Cottbus zur Gemeinde Neuhausen/Spree angepasst. Sie verläuft heute entlang der Bundesstraße B 97.

Für den Zuständigkeitsbereich der LEAG hat das Unternehmen am 04.11.2016 den Antrag auf Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 FlurbG für ca. 23,5 km² Fläche zum Gebiet „Cottbuser Ostsee“ gestellt. Am 04.04.2017 fasste das LELF Luckau den Anordnungsbeschluss zur Durchführung des Verfahrens.

Am 18.07.2017 wurde die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Verfahrensgebiet durchgeführt und am 30.08.2017 fand die erste Vorstandssitzung – Wahl des Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft – statt.

Es wird mit einer Verfahrensdauer bis 2024 gerechnet.

Am 01.03.2017 fand zur Aufklärung der Bodeneigentümer und Erbbauberechtigten im Stadthaus eine öffentliche Veranstaltung des Landesamtes für Ländliche Entwicklung,Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) statt.

Die dazugehörige Präsentation kann mit einem Klick auf das nachfolgende Bild heruntergeladen werden.

(Urheber: LELF)

Informationen zum Verfahrensstand und Ansprechpartner beim vlf Calau finden Sie auf: http://www.vlf-brandenburg.de/.

Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz 

Fachbereich Stadtentwicklung
Karl-Marx-Straße 67    
03044 Cottbus

Carolin Buttker 
Telefon: 0355 – 612 4144
E-Mail: stadtentwicklung@cottbus.de

 

DSK Deutsche Stadt- und GrundstĂĽcksentwicklungsgesellschaft mbH

Ostrower StraĂźe 15
03046 Cottbus

Mike Lux
Telefon: 0355 – 78002 25
E-Mail: Mike.Lux@dsk-gmbh.de

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